logo-funke_oltmanns_glameyer_fachanwaelte

Arzthaftungsrecht

Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann gravierende Folgen für die betroffenen Patienten und Patientinnen sowie ihre Angehörigen haben. Die Folgen können anhaltende Schmerzen, Folgeerkrankungen, langjährige Behandlungen sowie eine Pflegebedürftigkeit, Einschränkungen bei der Haushaltsführung und sogar eine entstehende Berufsunfähigkeit sein.