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Medizinprodukte sind Produkte, die vom Hersteller für die Anwendung beim Menschen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Implantate, Prothesen, Injektionen, Infusionen, Katheter, Herzschrittmacher, Dentalprodukte und Produkte zur Empfängnisverhütung.  Ist ein Medizinprodukt fehlerhaft und kommt es dadurch zu einer Schädigung des Patienten oder der Patientin, können Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. 

Die Hersteller haften für fehlerhafte Medizinprodukte nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG) sowie nach vertragsrechtlichen und deliktsrechtlichen Schadensersatzvorschriften. Ein fehlerhaftes Produkt liegt vor, wenn das Medizinprodukt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, des zugewiesenen Gebrauchs und des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht worden ist, berechtigterweise erwartet werden kann. 

Daneben kann auch bei Schäden, die durch ein Arzneimittel entstehen, eine Haftung der Hersteller in Betracht kommen. 

Für den Arzneimittelhersteller besteht die Pflicht, alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutze derjenigen Personen zu treffen, die den Wirkungen des Arzneimittels ausgesetzt sind. Für die Arzneimittelhaftung bestehen daher ebenfalls besondere Verkehrssicherungspflichten. Denkbar sind u.a. Sorgfaltspflichtverletzungen im Rahmen der Konstruktion, der Fabrikation, der Sicherheitstestungen oder auch hinsichtlich der Instruktionen für die Anwendenden.


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