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Wann liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor?

Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt vor, wenn im Rahmen der Behandlung gegen die geltenden medizinischen Behandlungsstandards verstoßen wird.  

Der Standard gibt Auskunft darüber, welches Verhalten von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt in der konkreten Behandlungssituation aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs im Zeitpunkt der Behandlung erwartet werden kann. Er repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat (BGH, Beschluss vom 22.12. 2015 – VI ZR 67/15.)


Mögliche Behandlungsfehler / Aufklärungsfehler und Beweisregeln

Sie vermuten, dass im Rahmen Ihrer Behandlung Fehler unterlaufen sind? Sprechen Sie uns jederzeit an. Wir prüfen für Sie, ob Ihnen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zustehen.

Mögliche ärztliche Behandlungsfehler können sein: