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Befunderhebungsfehler
Ein Befunderhebungsfehler ist gegeben, wenn die unrichtige diagnostische Einstufung der Erkrankung darauf beruht, dass ärztlicherseits zuvor nicht alle medizinisch gebotenen diagnostischen Maßnahmen erfolgt sind. Dies unterscheidet den Befunderhebungsfehler von einem Diagnosefehler, bei welchem bereits alle gebotenen Befunde erhoben wurden. Der Arzt oder die Ärztin sind gehalten, im konkreten Behandlungsfall alle notwendigen diagnostischen Mittel einzusetzen, wobei sich dies auch nach der Eilbedürftigkeit und der Schwere der Erkrankung richtet.