Diagnosefehler
Von einem Diagnosefehler ist auszugehen, wenn sich die durch den Arzt oder die Ärztin gestellte Diagnose als nicht mehr vertretbar darstellt oder wenn Symptome vorliegen, die für eine bestimmte Erkrankung kennzeichnend sind, diese allerdings nicht hinreichend berücksichtigt werden.
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Bei der Annahme eines Diagnosefehlers ist die Rechtsprechung allerdings zurückhaltend. Symptome und Beschwerden können vielschichtig sein und zahlreiche Ursachen haben. Eine Haftung begründet eine fehlerhafte Diagnose daher lediglich dann, wenn die gestellte Diagnose objektiv als nicht mehr vertretbar erscheint oder wenn wesentliche Befunde nicht berücksichtigt wurden.