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Einkommensschaden
Als mögliche Folge eines Behandlungsfehlers kann es zu einer vorübergehenden oder sogar dauerhaften Erwerbsunfähigkeit kommen, wodurch in der Regel ein nicht unerheblicher Einkommensschaden entsteht. Dies ist für die Betroffenen häufig sehr belastend. Die erlittenen finanziellen Einbußen sind ebenfalls im Rahmen des Schadensersatzes ersatzfähig.