Organisationsfehler
Zusätzlich zu möglichen Fehlern im Rahmen der medizinischen Behandlung selbst, können auch Fehler im Rahmen der Organisation eine Haftung begründen. Ärztliche Praxen und Krankenhäuser sind verpflichtet, Gefahren und Fehlerquellen durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu vermeiden. Auch in diesem Bereich gibt es zahlreiche Sorgfaltspflichten, die rund um die medizinische Versorgung zu erfüllen sind. So muss beispielsweise die Funktionstüchtigkeit der notwendigen technischen Geräte und die Bereithaltung der erforderlichen Räumlichkeiten, Medikamente, Materialien und Hilfsmittel sichergestellt sein. Ferner muss eine angemessene Ausstattung an qualifiziertem ärztlichen und nicht-ärztlichen Personal vorhanden sein. Das Personal muss außerdem sachgerecht organisiert und überwacht werden.
Holger Glameyer
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