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Schmerzensgeld
Bei einem Gesundheitsschaden besteht Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes (sog. immaterieller Schaden). Bei der Frage, wie die einzelnen Umstände bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu gewichten sind, stehen die Höhe und das Maß der Lebensbeeinträchtigung im Vordergrund. Bei ärztlichen Behandlungsfehlern sind vorrangig der Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Folgen für die Lebensführung des Patienten oder der Patientin zu berücksichtigen. Zu gewichten sind im Wesentlichen die Schwere der Verletzungen, das Leid des Betroffenen einschließlich nahe liegender künftiger Entwicklungen sowie dessen Dauer und die Folgen im Alltag.

Im internationalen Vergleich ist die Höhe des in Deutschland zu zahlenden Schmerzensgeldes vergleichsweise niedrig. Wir prüfen für Sie die einschlägige Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen und geben Ihnen eine realistische Einschätzung des zu erzielenden Schmerzensgeldbetrages.