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Bei einem Gesundheitsschaden besteht Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes (sog. immaterieller Schaden). Bei der Frage, wie die einzelnen Umstände bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu gewichten sind, stehen die Höhe und das Maß der Lebensbeeinträchtigung im Vordergrund. 

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mmaterieller Schaden). Bei der Frage, wie die einzelnen Umstände bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu gewichten sind, stehen die Höhe und