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Eine gerechte Sachekennt kein Zurück Wir finden eine Lösung für Ihren medizinrechtlichen Fall Unsere Kanzlei Funke-Oltmanns-Glameyer ist seit vielen Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig. Wir vertreten Sie als geschädigter Patient oder geschädigte Patientin sowie als Sozialversicherungsträger außergerichtlich und gerichtlich.

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KontaktHolger Glameyer / Lilienstraße 3, 20095 HamburgTelefon (040) 85 37 73 70 / Telefax (040) 85 37 73 60info@funke-oltmanns.de / www.oltmanns-glameyer.deUmsatzsteueridentifikationsnummer: DE326975452 Unsere Kanzlei-InfobroschüreUnsere Kanzlei legt großen Wert darauf alle Mandanten umfassend, transparent und verständlich zu informieren. In unserer Info-Broschüre finden Sie detaillierte Informationen zu relevanten Beschlüssen und Urteilen, und wie diese einzuordnen sind. Ansicht […]

Datenschutz

Datenschutz1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenDiese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:Verantwortlicher: Rechtsanwalt Holger Glameyer, Lilienstraße 3, 20095 HamburgEmail: info@funke-oltmanns.deTelefon: (040) 85 37 73 70Fax: (040) 85 37 73 60 2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendunga) Beim Besuch der WebsiteBeim Aufrufen […]

Zukunftsschäden

ZukunftsschädenEine bedeutende Rolle im Rahmen des Schadensersatzes bei entstandenen Gesundheitsschäden spielt zudem die Absicherung etwaiger zukünftiger Schäden. Häufig ist die weitere gesundheitliche Entwicklung zum Schadenszeitpunkt oder innerhalb des Verjährungszeitraums, in welchem die Ansprüche geltend zu machen sind, noch nicht absehbar. Aus diesem Grund ist es entscheidend, etwaige zukünftige immaterielle oder materielle Beeinträchtigungen vor der Verjährung […]

Sonstige finanzielle Belastungen

Sonstige finanzielle BelastungenWeitere schadensbedingt erforderlich gewordene Ausgaben für medizinische Behandlungen, Fahrtkosten, Medikamente, Hilfsmittel, Umbauten im Wohnbereich usw. können geltend gemacht werden.

Hinterbliebenengeld

HinterbliebenengeldKommt es infolge eines Behandlungsfehlers zum Tod von Patienten oder Patientinnen, stehen den nahen Angehörigen eigene Ansprüche gegen die Behandelnden zu. Für das entstandene seelische Leid ist eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen, § 844 Abs.3 BGB. Anspruchsberechtigt sind die Hinterbliebenen, die zur Zeit der Verletzungshandlung zu dem oder der Verstorbenen in einem besonderen […]

Haushaltsführungsschaden

HaushaltsführungsschadenInfolge der entstandenen körperlichen Beeinträchtigungen können betroffene Patienten und Patientinnen oftmals ihren Haushalt vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr wie zuvor führen. Die Einschränkungen im Bereich der Lebensführung wie zum Beispiel beim Erledigen der Einkäufe, Zubereitung der Mahlzeiten, Reinigung der Wohnflächen, der Wäschepflege usw. sind ebenfalls ersatzfähig.

Pflegeschaden

PflegeschadenDarüber hinaus kommt es vor, dass Patienten und Patientinnen infolge der entstandenen Gesundheitsschäden auf pflegerische Unterstützung im Alltag angewiesen sind. In diesem Fall besteht unter Umständen ein Anspruch auf Pflegeleistungen. Die Unterstützung kann durch Angehörige oder Pflegedienste erfolgen. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Beantragung von Pflegeleistungen sowie der Geltendmachung eines entstandenen Pflegeschadens.

Einkommensschaden

EinkommensschadenAls mögliche Folge eines Behandlungsfehlers kann es zu einer vorübergehenden oder sogar dauerhaften Erwerbsunfähigkeit kommen, wodurch in der Regel ein nicht unerheblicher Einkommensschaden entsteht. Dies ist für die Betroffenen häufig sehr belastend. Die erlittenen finanziellen Einbußen sind ebenfalls im Rahmen des Schadensersatzes ersatzfähig.

Schmerzensgeld

SchmerzensgeldBei einem Gesundheitsschaden besteht Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes (sog. immaterieller Schaden). Bei der Frage, wie die einzelnen Umstände bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu gewichten sind, stehen die Höhe und das Maß der Lebensbeeinträchtigung im Vordergrund. Bei ärztlichen Behandlungsfehlern sind vorrangig der Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Folgen für die Lebensführung des […]